FAQ

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Interessante Fragen

§2 Niedersächsisches Architektengesetz

„Berufsaufgabe der Architektinnen und Architekten ist die zweckmäßige, baukünstlerische, technische, wirtschaftliche, sichere, umweltgerechte und sozialverträgliche Planung und Gestaltung von Gebäuden.“

Die Aufgaben von Architekten sind vielschichtig: Architektur ist Baukunst und gleichzeitig auch Ingenieurleistung. Der Architekt übernimmt die Projektsteuerung der Bauaufgabe von Anfang an. In Zusammenarbeit mit den Bauherren werden individuelle Lösungen erarbeitet. Der Architekt berät, erarbeitet verschiedenen Entwürfe und wägt Lösungen ab. Die technische Umsetzbarkeit wird durch die Werkplanung erarbeitet.  Notwendige Baugenehmigungen werden eingeholt. Architekten schreiben die auszuführenden Leistungen aus, bewerten und vergleichen die Angebote, erteilen Aufträge und rechnen die Arbeiten ab. Sie beraten umfassend zu Form, Material und gestalterischen Aspekten. Sie steuern die einzelnen Gewerke während des Bauablaufes, sind Ansprechpartner für die Ausführenden, überwachen Termine und Kosten. Sie achten auf die Einhaltung der Baunormen, prüfen die verwendeten Materialien und die Qualität der Bauausführung.

Die Berufsbezeichnung Architektin bzw. Architekt ist gesetzlich geschützt. Nur Mitglieder der Architektenkammern sind berechtigt, diese Berufsbezeichnung zu führen.  Bei einem Architekten kann man sich auf die besondere Qualität der Dienstleistung verlassen. Hinter der Berufsbezeichnung steht die Qualifikation durch ein abgeschlossenes Studium, mehrjährige Praxiserfahrung und ständige Weiterbildung. Diese Fachleute sind „bauvorlageberechtigt“ und können für alle Bauvorhaben uneingeschränkt Bauanträge stellen.

Architekten rechnen ihre Leistungen über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ab. Die Realisierung eines Bauvorhabens wird in der HOAI  in 9 Leistungsphasen eingeteilt. Für jede Phase gelten verbindliche Honorarsätze.

Es beginnt mit der Grundlagenermittlung. Die Entwurfsphase teilt sich danach auf zwei Leistungsphasen auf: Vorentwurf und Entwurf. Anschließend wird die Genehmigungs- und Ausführungsplanung erarbeitet. Nach der Ausschreibung und Vergabe an die entsprechenden Firmen folgt die Bauphase, während der der Architekt die Bauüberwachung und -leitung übernimmt. Nach der Abnahme und Kostenfeststellung kann mit Leistungsphase 9 die Objektbetreuung und Dokumentation bis zum Ablauf des Gewährleistungszeitraums beauftragt werden. Die Honorare für die einzelnen Leistungsphasen sind in der HOAI verbindlich festgelegt. Der Bauherr kann diese transparent nachvollziehen.

Ein individuell geplantes Haus durch einen Architekten muss nicht teurer sein als ein Haus von einem Bauträger. Als neutraler Partner informiert und begleitet er Sie von der Planung bis zur Übergabe. Sie bestimmen als Bauherr Ihre Vorstellungen von Design, Technik und Budget. Der Architekt prüft die Umsetzbarkeit und erarbeitet den Entwurf nach Ihren Vorgaben.

Während des gesamten Prozesses erhält der Bauherr volle Transparenz. Jeder Schritt wird mit dem Bauherrn abgesprochen.

Der Architekt erhält nur sein vereinbartes Honorar von seinem Bauherrn. Eventuelle Preisvorteile gibt er direkt weiter.

Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Bauherr und Architekt ist für das Gelingen der Bauaufgabe sehr wichtig. Dieses Vertrauen sollte miteinander erarbeitet werden und entsteht durch die enge Zusammenarbeit.

Damit alle Parteien wissen, was auf Sie zukommt, wird ein Werkvertrag geschlossen. Hier wird vereinbart, ob der Architekt Teilleistungen übernimmt, oder die Betreuung des Projektes bis zum Ende. Es ist durchaus möglich, zunächst die Leistungsphasen 1-4 (bis zur Genehmigung des Bauvorhabens) und später die Phasen 5-9 (bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens) abschnittsweise zu beauftragen.